Zweckverband

Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserableitung sowie dessen Behandlung ist hoheitliche Aufgabe jeder Gemeinde.

Deshalb ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde verpflichtet, die Einwohner mit Wasser zu versorgen bzw. das Abwasser zu entsorgen. Die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung beruht neben zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen zum großen Teil auf dem Satzungsrecht, welches vom Zweckverband beschlossen und durchgesetzt werden muss.

Theoretisch könnte die Erfüllung der Aufgaben für die Wasserver- und Abwasserentsorgung auch von einer privaten Firma durchgeführt werden. Dies ist in Deutschland jedoch nicht ohne weiteres möglich, insbesondere deshalb, da diese Aufgaben per Gesetz als hoheitlich erklärt wurden.

Hintergrund dafür ist, dass die Existenz eines privatrechtlichen Betriebes langfristig die Erwirtschaftung von Gewinnen voraussetzt. Da jedoch eine Gewinnerwirtschaftung auch durch die Vernachlässigung von Investitionstätigkeit, Instandhaltung und Qualifikation des Personals, d. h. durch kurzfristige Kosteneinsparung möglich sein könnte, hat hier der Gesetzgeber die Privatisierungsmöglichkeit bewusst eingeschränkt.

Dies garantiert, dass das deutsche Trinkwasser als das beste der Welt gilt und die Umweltstandards im Abwasserbereich ebenso hohen Ansprüchen genügen. Aus gesundheitsrechtlicher und umweltpolitischer Sicht ist eine Liberalisierung der Märkte, wie dies auf dem Gas-, Strom-, und Telekommunikationsmarkt in den letzten Jahren durchgeführt wurde, hier äußerst problematisch.

Es erklärt nebenbei auch, weshalb im Zweckverband RENNSTEIGWASSER eine Gewinnerzielungsabsicht satzungsgemäß verboten ist.