Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser, aber auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser. Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, in Deutschland praktisch immer in Kläranlagen behandelt und danach in als Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet.
Das Abwasser kann mit Hilfe der Abwasserbehandlung gereinigt werden.
Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach §7a des Wasserhaushaltsgesetzes muss Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden. Die Mindestanforderungen werden konkret für bestimmte Industriebranchen in der Abwasserverordnung genannt. Die Abwasserbehandlung geschieht in Abwasserreinigungsanlagen bzw. Ölabscheidern.
Man unterscheidet dabei mechanische/physikalische, biologische und chemische Reinigungsverfahren, die in der Regel in Kläranlagen in entsprechenden Reinigungsstufen angewandt werden.
Neben der Behandlung in technischen Kläranlagen kann Abwasser unter gewissen Umständen auch auf Rieselfeldern versickert werden, in Mulden abgesetzt, oder in Abwasserteiche sowie Pflanzenkläranlagen eingeleitet werden.
Die Behandlung von Abwässern außerhalb des Kanaleinzugsgebietes findet in Kleinkläranlagen statt. Unterschieden wird hierbei zwischen veralteten Systemen ohne Abwasserbelüftung (DIN 4261 Teil 1) und den heute geforderten Kleinkläranlagen mit belüfteter Reinigungsstufe (DIN 4261 Teil 2).
Wird das Abwasser nicht an der Anfallstelle behandelt wird es mittels Abwasserpumpwerken und Druckleitungen oder der Topografie folgend in ausgebauten Bachrinnen in eine Kläranlage der Reinigung zugeführt. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Hinweise zur Abwasserbehandlung im Bereich des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER.