Zentrale Kläranlagen

Information zum Anschluss an eine zentrale Kläranlage des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER

Hintergrund
Sauberes Wasser = hohe Lebensqualität!

Hierzu zählen saubere Flüsse, Seen sowie Grundwasser. Eine wichtige Grundlage für eine einwandfreie hygienische Situation in unseren Mitgliedsgemeinden und somit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine geordnete Abwasserbeseitigung. Diese sollte selbstverständlich und im Interesse eines Jeden sein, genau wie eine gesicherte Versorgung mit Strom und Trinkwasser.

Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER ist als Abwasserbeseitigungspflichtiger unter anderem verantwortlich für die sachgerechte Behandlung und Entsorgung des Abwassers in seinen Mitgliedsgemeinden. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht ergeben sich für den Zweckverband RENNSTEIGWASSER auch einige Verpflichtungen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Hierzu gehört unter anderem auch die Behandlung von Abwasser in zentralen Entwässerungseinrichtungen gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Thüringer Wassergesetz und der Wasserschutzgebietsverordnung Talsperre Leibis/Lichte.

Maßnahmen
Kosten vermeiden durch korrekten Anschluss

Durch den Bau und Betrieb von zentralen Kläranlagen hat der Zweckverband RENNSTEIGWASSER die Grundlagen geschaffen, wartungsintensive, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Grundstückskläranlagen außer Betrieb zu nehmen. Mit der Fertigstellung dieser zentralen öffentlichen Entwässerungseinrichtungen unterliegen die Grundstückseigentümer grundsätzlich dem Anschluss- und Benutzungszwang nach § 8 der Entwässerungssatzung (EWS) des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER. Dies bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Grundstück an die zentrale Entwässerungseinrichtung anzuschließen und im Rahmen des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten.

Hierbei wird nach den folgenden zwei Systemen unterschieden:

  • Mischwasserkanalisation
  • Trennsystemkanalisation (Schmutzwasserkanal/Regenwasserkanal)

Mischwasserkanäle sind solche, welche zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt sind.
Trennsystem bedeutet, dass für das Niederschlagswasser und für das Schmutzwasser jeweils ein eigener Kanal vorhanden ist. Während das Schmutzwasser der zentralen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, wird das Niederschlagswasser in der Regel in einen Vorfluter abgeleitet.

Bei der Herstellung Ihres Anschlusses an die zentrale Entwässerungseinrichtung ist unbedingt darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser ausschließlich dem Regenwasserkanal und das Schmutzwasser ausschließlich dem Schmutzwasserkanal zugeleitet wird. Um die ordnungsgemäße Funktion der zentralen Entwässerungseinrichtung zu gewährleisten und zusätzliche Kosten zu vermeiden ist es zwingend erforderlich, dass Fremdwasser (Grund-/ Quell-/ Drainagewasser etc.) generell nicht in einen Schmutzwasserkanal eingeleitet wird!

Folgen
Ein Mehrwert für Sie und Ihre Umwelt

Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER informiert diejenigen Grundstückseigentümer, welche die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungseinrichtung haben. Innerhalb einer angemessenen Frist müssen diese Grundstückseigentümer den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung herstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Anschlüsse korrekt ausgeführt werden um Ihnen eventuelle Kosten durch Einleitung von z. B. Fremdwasser zu ersparen.

Durch einen ordnungsgemäßen Anschluss an die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung entgehen Sie als Grundstückseigentümer zum einen der Gefährdung durch undichte, veraltete oder baulich unzureichende Grundstückskläranlagen. Des Weiteren entfallen auch die Kosten der Instandsetzung bzw. Wartung der alten Anlage ebenso wie die Fäkalschlammbeseitigung durch die Entsorgungsfahrzeuge. Gleichzeitig erfährt Ihr Grundstück durch den Vollanschluss in der Regel eine Wertsteigerung im Vergleich zu nicht zentral erschlossenen Grundstücken. Und nicht zu vergessen, kann oftmals der Platz der nicht mehr benötigten Grundstückskläranlage auf dem Grundstück neu genutzt werden. Es ergibt sich somit ein Mehrwert für Sie und Ihre Umwelt.

Ansprechpartner bei Fragen zu technischen Umsetzungen:

Herrn Slomian (Tel. 03679 / 7910-60)
Herrn Metzner (Tel. 036701 / 219-80)

Ansprechpartner bei verwaltungsrechtlichen Fragen:

Herr Schöpke (03679 / 791015)
Herr Mann      (03679 / 791016)