Biologische Kleinkläranlagen

Hinweis auf die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen

Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen wurde am 19.08.2024 im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 34/2024 veröffentlicht und ist rückwirkend vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2026 gültig. Interessierte Grundstückseigentümer können die Richtlinie und sämtliche Informationen dazu auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank einsehen. Weiterhin bieten wir Ihnen an, dass Informationsblatt der Thüringer Aufbaubank als PDF herunterzuladen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes.


Antragsformulare können über das Internet unter www.aufbaubank.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER, Sonneberger Str. 120 in 98724 Neuhaus am Rennweg, abgeholt werden.

Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER nimmt Fördermittelanträge für die Kleinkläranlagen entgegen, die in den nächsten zwei Jahren durch Neubau oder Nachrüstung den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechen.

Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen werden die Anträge in der Reihenfolge des Posteingangs beim Zweckverband RENNSTEIGWASSER als Vorschlag an die, die Fördermittel ausreichende, Thüringer Aufbaubank weitergeleitet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.