Tourenplan Fäkalentsorgung

Kundeninformation zur Fäkalschlammentsorgung 2024

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund technischer Probleme konnte der Tourenplan für das Jahr 2023 bisher nicht vollumfänglich erfüllt werden. Die noch ausstehenden Kommunen werden bei entsprechender Witterung voraussichtlich noch im Dezember 2023 und Januar 2024 abgefahren. Wir weisen darauf hin, dass es sich um die Fäkalienentsorgung für das Jahr 2023 handelt. Zur Unterstützung der Firma Umweltservice Wachsmuth wurde die Firma Kanalservice Haun aus Saalfeld durch den Zweckverband beauftragt.


Die Abfuhrtermine für die Fäkalschlammentsorgung 2024 sind aus der Übersicht zu entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß der §§ 7 und 9 der Entwässerungssatzung (EWS) in der derzeit gültigen Fassung, ein Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschlusszwang an die öffentliche Fäkalschlammentsorgung besteht.

Bei Verweigerung können für Sie zusätzliche Kosten entstehen, die aus der nochmaligen Anfahrt des Entsorgungsunternehmens resultieren.

Die Entleerung der Kleinkläranlagen zu anderen Terminen, als im Tourenplan vorgesehen, ist in Ausnahmefällen mit dem Entsorgungsunternehmen abzustimmen.

Zu beachten ist hierbei, dass die Entleerung einmal pro Jahr durchgeführt wird, was nicht bedeutet, dass die Entleerung regelmäßig alle 12 Monate zu erfolgen hat. Eine jährliche Anpassung des Tourenplanes ist erforderlich, da durch Kanalbaumaßnahmen oder Neubau von zentralen Kläranlagen Außerbetriebnahmen von Grundstückskläranlagen stattfinden müssen, die zeitlich festgelegt sind. Weiterhin ist die Erreichbarkeit von Ortschaften teilweise durch Baumaßnahmen eingeschränkt, so dass lange Transportwege durch Umleitungen entstehen können. Wir bitten um Verständnis, dass auch weitere Verschiebungen im nachstehenden Tourenplan durch den Beginn oder das Ende von Baumaßnahmen bzw. wetterbedingt erfolgen können.

Nach § 22 Abs. 4 der EWS hat jeder Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlage zu sorgen. Wir weisen darauf hin, dass eine eigene unsachgemäße Entsorgung des Fäkalschlammes bzw. das Ignorieren der Entsorgungspflicht gegen die Vorschriften der EWS und des Gewässerschutzes verstößt.

Die Verletzung der Vorschriften zum Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Kunden, die an die neuen Kanalsysteme mit zentraler Kläranlage angeschlossen sind und die Grundstückskläranlage außer Betrieb genommen haben und dies noch nicht der Verbrauchsabrechnung des Zweckverbandes mitgeteilt haben, möchten wir bitten, dies telefonisch oder schriftlich mit Angabe von Datum und Stand des Wasserzählers (gerundet auf volle m³) mitzuteilen.


Achtung! Änderung der Entsorgungsfirma für Fäkalschlamm ab 01.01.2024.

Mit der Entsorgung des Fäkalschlammes wurde die Firma REMONDIS GmbH & Co. KG beauftragt. Nur diese Firma ist berechtigt, den Fäkalschlamm im Zweckverbandsgebiet abzufahren, da damit auch die sachgerechte Entsorgung in der Fäkalschlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes gewährleistet wird. Die eigenmächtige Beauftragung anderer Entsorgungsfirmen bzw. das selbständige Entleeren des Schlammes ist verboten.

REMONDIS GmbH & Co. KG
Niederlassung Arnstadt
Hammerecke 4

99310 Arnstadt


Die Firma REMONDIS & Co. KG ist unter den Tel.-Nummern:


03628-613417 und 03628-613410


zu nachfolgenden Geschäftszeiten zu erreichen:


Montag bis Donnerstag: 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr


Freitag:                           06:30 Uhr bis 15:30 Uhr


Bei Grundstücken, die von Kanalbaumaßnahmen mit Anschluss an zentrale Kläranlagen betroffen sind, erfolgt die letztmalige Entleerung der Grundstückskläranlagen nach Bedarf. Anmeldungen bitte direkt bei der Firma REMONDIS unter der o. g. Telefonnummer.


Tourenplan Fäkalienentsorgung 2024 – Zusatzinformation für vollbiologische Grundstückskläranlagen (Anlagen mit Abwasserbelüftung und allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik)

Wie bereits in der Kundeninformation ausgeführt, ist gemäß der Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen eine jährliche Beräumung der Grundstückskläranlage vorgesehen.

Im Rahmen der Wartung der vollbiologischen Grundstückskläranlagen wird der Schlammspiegel in der Vorklärung bzw. im Schlammspeicher ermittelt. Hier ist dann zu entscheiden, ob eine Schlammabfuhr erforderlich ist. Häufig wurde festgestellt, dass eine bedarfsgerechte Schlammentsorgung für diese Grundstückskläranlagen angeraten ist. Mit der vorliegenden Entwässerungssatzung wurde diesen biologischen Kleinkläranlagen Rechnung getragen.

Wir empfehlen deshalb, in Abstimmung mit der Wartungsfirma, einen Wartungsturnus zu finden, der in Übereinstimmung mit der bauaufsichtlichen Zulassung und dem Tourenplan für die Fäkalschlammentsorgung steht. Durch jährliche Teilentleerungen zum Zeitpunkt der turnusmäßigen Fäkalschlammentsorgung kann Zusatzaufwand vermieden werden.

Tourenplan

Ort Abfuhrmonat Modus
Cursdorf Juni Haus für Haus
Cursdorf - Schulstraße Februar und März Haus für Haus
Deesbach ganzjährig auf Abruf
Döschnitz mit OT Bockschmiede Mai Haus für Haus
Katzhütte November und Dezember Haus für Haus
Lauscha OT Ernstthal Juni und Juli Haus für Haus
Meura September Haus für Haus
Neuhaus/Rwg Juni Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Limbach August und September Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Neumannsgrund August und September Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Piesau Juli Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Scheibe-Alsbach März Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Siegmundsburg August Haus für Haus
Neuhaus/Rwg OT Steinheid August und September Haus für Haus
Neuheus/Rwg OT Lichte Juli Haus für Haus
Saalfeld/S. OT Gösselsdorf Oktober Haus für Haus
Saalfeld/S. OT Reichmannsdorf Oktober Haus für Haus
Saalfeld/S. OT Schlagethal ganzjährig auf Abruf
Saalfeld/S. OT Schmiedefeld Juli und August Haus für Haus
Saalfeld/S. OT Wittgendorf September Haus für Haus
Schwarzatal OT Lichtenhain Bgb Mai Haus für Haus
Schwarzatal OT Mellenbach-Gl. Mai und Juni Haus für Haus
Schwarzatal OT Meuselbach-Sch. März Haus für Haus
Schwarzatal OT Oberweißbach März und April Haus für Haus
Schwarzburg Januar und Februar Haus für Haus
Unterweißbach Februar und März Haus für Haus